Die genaue Bildung der Rettungsgasse ist nun geregelt. Hier nun die Änderung der StVO zur Rettungsgasse.
Der § 11 Absatz 2 wurde wie folgt geändert:
„(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge (mehr …)
Neueste Kommentare